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Kanzlei Bontschev in Zusammenarbeit mit Kanzlei Gründig - PROJECT-Gruppe Geschädigte: Wir schützen Ihre Anlage!

Fachanwälte für bundesweiten Schutz von Anlegern und Geschädigten der PROJECT-Gruppe

Vereinigung von Fachanwälten, spezialisiert auf die Insolvenz der PROJECT-Immobilien-Gruppe

Die Project Gruppe Insolvenz - Ein Überblick

Die Insolvenz der Project-Immobilien-Gruppe ist ein besorgniserregender Schritt, der viele Anleger und Immobilienkäufer in eine Situation der Unsicherheit und Besorgnis versetzt hat. Ausschüttungen bleiben aus, bei Ablauf der Laufzeit der Beteiligungen werden derzeit keine Rückzahlungsansprüche berechnet, Auskünfte zu Kapitalkonten werden nicht erteilt , so dass klare Antworten und solide Ratschläge unerlässlich  sind. Auch die aktuellen Nettoinventarwerte je Investmentgesellschaft werden derzeit nicht mitgeteilt.

Wichtige Informationen für Anleger

Als Investor in die PROJECT-Gruppe, haben wir für Sie eine detaillierte Analyse und Zusammenfassung der aktuellen rechtlichen Situation in Bezug auf die Project-Gruppe erstellt. Diese Erstinformationen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die komplexen Facetten des Rechtsfalls und beleuchtet die daraus resultierenden Handlungsoptionen.

In diesem Dokument finden Sie eine klare Darstellung der aktuellen Situation, inklusive der rechtlichen Implikationen und möglichen Handlungsalternativen als Anleger. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Hauptoptionen gelegt, die Sie zur Sicherung Ihrer Rechte verfolgen können.

Diese Informationen sind grundlegend, um fundierte Entscheidungen über Ihre Investments in der PROJECT-Gruppe zu treffen. Sie erhalten Einblicke in die Komplexität der Anlagestrukturen und deren mögliche Konsequenzen, einschließlich der Auswirkungen der aktuellen Insolvenzverfahren Insolvenzen der Objektgesellschaften auf die Investment-Gesellschaften.

Wenn Sie Interesse an diesen wertvollen Informationen haben, können Sie diesen umfassenden Bericht auf Anfrage hier erhalten.

Wir empfehlen allen unseren Anlegern und Interessenten, sich diese Gelegenheit nicht entgehen zu lassen. 

Worum geht es?

Die Project-Immobilien-Gruppe steht nach mehreren Insolvenzen vor enormen Herausforderungen, die sowohl Anleger als auch Immobilienkäufer in Unsicherheit stürzen.
Wir bieten einen detaillierten Einblick in die aktuelle Situation und zeigen die möglichen Auswirkungen auf Ihr Investment oder Immobilienerwerb auf.

Wer sind wir?

Wir sind erfahrene Anwälte, spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlegerschutzrecht, und mit einer Leidenschaft, die Rechte von Anlegern und Immobilienkäufern zu verteidigen. Unsere Expertise dient dazu, Ihnen in Zeiten der Unsicherheit zur Seite zu stehen.

Wie helfen wir?

Mit unserer umfassenden Kenntnis des Falles und unserer Expertise im relevanten Recht bieten wir maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstinformation. Sie entscheiden, wohin der Weg geht, auf dem wir Sie begleiten.

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Worum geht es für Anleger der Project-Gruppe?

Derzeitiger Stand holzschnittartig: 56 der Objekt-Gesellschaften sind insolvent. Die Investmentgesellschaften haben also in insolvente Objektgesellschaften investiert – und zwar bis zu 60 % ihres Investments. Die sogenannten Investmentgesellschaften sind als AIFs (Alternative Investmentfonds) vollreguliert und werden von der Project Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft betreut.

Nach den Prospektangaben sollte in die Entwicklung von Wohnimmobilien bzw. deren Sanierung in den Metropolregionen Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Nürnberg, München, Düsseldorf, Köln und Wien investiert werden. Vermeintlich sollte die durchschnittliche Projektrendite 12 % pro Jahr betragen. 

Die Investmentfonds (Fonds), an denen die Anleger beteiligt sind, erwarben aber kein Immobilieneigentum. Sondern sie investierten das Geld der Anleger in diese Projektgesellschaften, welche sich wieder an verschiedenen Bauvorhaben beteiligten. Die Bauvorhaben weisen einen äußerst unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsstand auf.

Rund 60 % der Projektgesellschaften sind bereits insolvent.

Damit können die Fonds die geplanten Einnahmen nicht mehr – wie prospektiert – realisieren, was eine nicht unerheblichen Abwertung des Nettoinventarwertes (NAV) zur Folge haben wird. Anders formuliert, es ist mit erheblichen Verlusten zu rechnen und auch ein Totalausfall des Investments ist nicht ausgeschlossen.

Die finanzielle und rechtliche Situation ist deshalb komplex und nicht pauschal zu beurteilen.

Je nach wirtschaftlicher Situation der Fonds ist zu entscheiden, ob und welche Anträge zur Beschlussfassung gegenüber der Fondsgesellschaft zur Schadensbegrenzung geboten sind, wie man die Interessen der Anleger bündelt und wie man sich gegenüber der Fondsgesellschaft selbst verhält

Weiter zu prüfen ist, wer für den sich abzeichnenden Schaden verantwortlich ist, und ob man diesen erfolgreich durchsetzen kann. Auch kann eine Falschberatung von Anfang vorliegen, so dass eine Haftung der Berater/Vermittler denkbar ist. 

Zusammenfassend sollte der Verlust im Verhältnis zur Fondsgesellschaft begrenzt werden und ein verbleibender Schaden wäre von einem Dritten einzufordern.

Ein Schadensbetrag muss hierbei nicht schon zwingend rechnerisch entstanden, oder nachgewiesen sein. Denn ein Schaden im rechtlichen Sinn ist nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses, und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung.

Rechtliche Schritte für Anleger z.B. des PROJECT Metropolen 22 Fonds

Anleger, insbesondere diejenigen, die in den geschlossenen Immobilienfonds PROJECT Metropolen 22 investiert haben, befinden sich in einer heiklen Situation. In Anbetracht der Insolvenzverwaltungen, die eingesetzt wurden, um die Vermögenswerte der betroffenen Unternehmen zu schützen, erörtern wir die möglichen rechtlichen Schritte und Strategien für Anleger. Dazu gehört, wie man den Status ihrer Beteiligungen, Forderungen und Anteilsscheine überprüfen und Ansprüche geltend machen kann. Unser Team, angeführt von Rechtsanwältin Bontschev, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, bietet maßgeschneiderte Beratung, um die Interessen der Anleger in diesem komplexen Szenario zu schützen.

Was Immobilienkäufer wissen müssen

Für Immobilienkäufer, insbesondere diejenigen, die mit der Project Gruppe verbunden sind, beleuchten wir, wie die Insolvenz ihre Position beeinflusst. Wir bieten Einsichten in die Rolle der vorläufigen Insolvenzverwalter und wie Immobilienkäufer ihre Investitionen und zukünftigen Interessen sicherstellen können. Aufgrund der spezifischen Natur von AIFs und deren gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es entscheidend, dass Immobilienkäufer über ihre Rechte, Optionen und die sich daraus ergebenden rechtlichen und finanziellen Auswirkungen informiert sind.

Kostenlose Erstinformation

Die Vielschichtigkeit der Project Gruppe Insolvenz erfordert eine gründliche, individuelle Beratung. Unsere kostenlose Erstinformation bietet Anlegern und Immobilienkäufern eine umfassende Bewertung ihrer spezifischen Situation. Mit einem tiefen Verständnis der juristischen und finanziellen Aspekte, die diese Insolvenz umgeben, einschließlich der Rolle von Alternativen Investmentfonds und der spezifischen Gesetze, die diese regeln, sind wir bestens positioniert, um Sie mit präzisen, individuellen und zeitnahen Ratschlägen zu unterstützen.

Die anhaltenden Entwicklungen und die damit verbundenen Unsicherheiten erfordern ein fundiertes Verständnis und strategisches Vorgehen. Unser Engagement liegt in der Bereitstellung aktueller, umfassender Informationen und Beratung, um Sie durch die Herausforderungen der Project Gruppe Insolvenz zu führen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Interessen zu schützen und mit Zuversicht in dieser komplexen Situation voranzuschreiten.

Unsere Dienstleistungen: Ihre Anlaufstelle für Sicherheit und Klarheit

Die Insolvenz der Project-Immobilien-Gruppe hat bei Anlegern und Immobilienkäufern zu Verunsicherung und zahlreichen Fragen geführt. Wir, erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht, bieten umfassende Dienstleistungen für Betroffene.

Kostenlose Erstinformationen und Aufklärung

Schnell und unverbindlich – nutzen Sie unsere kostenlose Erstinformation. Wir bieten Ihnen eine eingehende Analyse und Beratung zu den Auswirkungen der Insolvenzen auf die Investmentfonds und Immobilienprojekte. Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht klären wir Sie präzise über Ihre Rechte, mögliche Ansprüche und strategische Schritte zur Sicherung Ihrer Investitionen auf.

Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen

Wir übernehmen die rechtliche Vertretung für Anleger und Immobilienkäufer und setzen uns dafür ein, Ihre Ansprüche gegenüber der Project-Immobilien-Gruppe und anderen beteiligten Parteien effektiv durchzusetzen.

Unsere Angebote für Sie umfassen:

  • Analyse des Einzelfalls: Detaillierte Prüfung Ihrer individuellen Situation und des betroffenen Fonds oder Immobilienprojekts.

  • Strategische Beratung: Entwickeln von maßgeschneiderten Strategien zur Sicherung und Rückerstattung Ihrer Investitionen.

  • Rechtliche Vertretung: Professionelle Vertretung Ihrer Interessen in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Project Gruppe.

  • Kommunikation mit den beteiligten Parteien : Übernahme Korrespondenz mit den relevanten Parteien, bspw. Fondsgesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Berater und Vermittler.: Übernahme der Korrespondenz mit Insolvenzverwaltern und anderen relevanten Parteien, um Ihre Rechte geltend zu machen.

  • Dokumentation und Beweissicherung: Sammlung und Aufbewahrung aller relevanten Dokumente und Informationen, die für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind.

Mit unserem erfahrenen Team und bewährten Verfahren garantieren wir eine zuverlässige und engagierte Unterstützung, um Sie durch die Komplexität der Project Gruppe Insolvenz zu führen und Ihre Interessen zu schützen. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt, um Ihre Situation zu besprechen und herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Häufige Fragen (FAQ)

InvestmentFonds

Das wissen wir derzeit nicht – es kann alles eintreten vom Totalausfall bis zum Teilausfall.
Die Verunsicherung der Anleger ist groß. Viele Anleger wissen nicht, wie ein Fonds funktioniert. Die meisten Fonds haben in zwei Zwischengesellschaften investiert. Diese haben dann in die Objektgesellschaften investiert. Das Anlagevermögen ist daher in den Objektgesellschaften drin. Die Anleger haben das berühmte Stück Kuchen nicht von diesen sondern von den Fondsgesellschaften. Die Kostenstruktur scheint aufgrund des Vertriebs sehr hoch – Agio – Kosten der Geschäftsführung – Kosten der Verwaltung und der Kapitalverwaltungsgesellschaften – das alles und noch viel mehr zahlen Sie als Anleger. Von Kostentransparenz keine Spur, wenn selbst Anwälte Tage brauchen, um eine Firmengeflecht-Struktur und Kostenstruktur zu durchdringen. Fakt dürfte sein, dass die in den Prospekten versprochene Rendite nicht mehr erzielbar sein wird. Wir werden uns daher mit der Vermittlerhaftung auch beschäftigen müssen , und damit was im Einzelfall den Anlegern versprochen wurde.

Die Nürnberger Unternehmensgruppe Project ist ein Firmengeflecht aus verschiedenen Firmengruppen und ist grob zu unterteilen in die Bereiche Verwaltung, Objekt-und Investmentgesellschaften und Bauvorhaben. Investoren sind sowohl Käufer von Eigentumswohnungen oder als auch Anleger, welche sich an Investmentfonds (Fonds) beteiligt haben. Diese wiederum stellten den Project-Gesellschaften Eigenkapital zur Verfügung.

 Seit August 2023 sind die Holding- Gesellschaft der Gruppe und die nachfolgenden Tochtergesellschaften insolvent:

 PROJECT Real Estate AG (PRE, Az IN1066/23, Nürnberg), die Holding-Gesellschaft der Gruppe;

PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH (PEG, Az IN999/23, Nürnberg), die operative Gesellschaft, die die Standorte für die Bauprojekte auswählt und die Projekte konzipiert;

PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (PWG, Az IN978/23, Nürnberg), die Makler-Organisation der Gruppe; und

PROJECT Immobilien Management GmbH (PMG, Az IN977/23, Nürnberg), die u. a. für Bauleitung, Ausschreibungen und Beauftragung von Bauleistungen zuständig ist.

PROJECT Vermittlungs GmbH (PVG, Az IN214/23, Bamberg) die u. a. für Platzierungsgarantie zuständig ist.

PROJECT Real Estate Institutional GmbH (PREI, Az IN220/23, Bamberg).

 Nachfolgend wurde das vorläufige Insolvenzverfahren auch über bisher 80 der 119 Objektgesellschaften eröffnet.

Um die Auswirkungen der Insolvenz der Projektgesellschaften auf die Anleger und Investoren zu verstehen, sei hier die Grundstruktur zusammengefasst:

Ebene 1 – Investmentfonds

Die Investoren haben sich entweder unmittelbar (Kommanditist) oder mittelbar (Treugeber) an der Investmentgesellschaft (Fonds) beteiligt und dort eine einmal oder ratierlich zu bezahlende Einlage geleistet. Die Fonds sind als Alternative Investmentfonds strukturiert worden. Dieses bedeutet, die Fonds durften ausschließlich in Sachwertanlagen nach Definition des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) investieren.

Ebene 2 – Objekt-Gesellschaft als Zwischen-Gesellschaften

Sie sind in der Regel in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert. Diese wiederum beteiligten sich an mehreren Bauvorhaben, die einen sehr unterschiedlichen Baustand aufweisen (Ebene 3).

Dies hat zur Folge, dass die Objektgesellschaften die geplanten Einnahmen nicht mehr wie vorgesehen realisieren und an die Investmentgesellschaften der Anleger auf der Ebene 1 weitergeben konnten. Deshalb wurde bisher zu 80 Objektgesellschaften auch der Insolvenzantrag gestellt.

Dies muss zwangsweise negative Auswirkungen auf den Nettoinventarwert der Fonds haben, so dass in unterschiedlicher Höhe mit einem Verlust bis hin zum Totalverlust der Anleger gerechnet werden muss.

Ebene 3 – Bauvorhaben

Das Kapital wurde in der Regel in mehrere Bauvorhaben investiert, was hier als Ebene 3 bezeichnet wird.

Unter Einschaltung verschiedener Unternehmen wurde der Grundstückskauf, Bau und Verkauf der Wohnungen abgewickelt. Für die Bauvorhaben wurde das Kapital der Investoren von der Ebene 1 über die Ebene 2 eingesetzt.

Wie vom Insolvenzverwalter in seiner Pressemitteilung vom 07.11.2023 ausgeführt, ist der Baustand sehr unterschiedlich und nicht alle Bauvorhaben werden von ihm fertig gestellt werden, was die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Ebene 2 und 1 verschärft.

Die Fonds der PROJECT-Gruppe sind in der Rechtsform eines Alternativen Investmentfonds (AIF) als GmbH & Co. KG organisiert. Während traditionelle Investmentfonds vorrangig in Aktien und Wertpapiere investieren, konzentrieren sich AIFs auf Sachwertanlagen.
Klassische Investmentfonds bilden einen Pool aus Effekten wie Aktien und Anleihen, die an der Börse gehandelt werden. Diese werden gemäß der EU-Richtlinie als „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren“ (OGAW) bezeichnet.
Im Gegensatz dazu investieren Alternative Investmentfonds ihr Kapital in einem klar definierten Rahmen in bestimmte Sachwerte. Die Anteile an diesen Sachwerten werden nicht am Erstmarkt, also der Börse, sondern auf dem Zweitmarkt gehandelt.
Die vorliegenden AIF´s sollten hauptsächlich in Immobilien investieren und unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Dieses legt, neben dem Gesellschaftsvertrag, die Rechte und Pflichten der Anleger, der Fondsgesellschaft als AIF und die aufsichtsrechtlichen Regelungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) fest. Eine KVG hat u.a. die Investitionen im Sinne der Anlageziele und Geschäftsführung des Fonds zu überwachen sowie für die regelmäßige Ermittlung des Nettoinventarwertes (NAV) zu sorgen.  Gegenüber der BaFin hat sie Berichtspflichten zu erfüllen, um nur einiges zu benennen.

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